Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: September 2025
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der eveniat GmbH, Uhlandstr. 20-25, 10623 Berlin (nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Auftraggebern über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich IT, Finanzmarktinformationen, Datenverarbeitung, Druckweiterverarbeitung, Softwarevertrieb und Schulungen.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung, dem Angebot oder einer schriftlichen Leistungsbeschreibung. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
§ 3 Leistungen
Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen nach dem Stand der Technik und unter Beachtung branchenüblicher Sorgfalt. Art, Umfang und Termine der Leistungen ergeben sich aus dem Vertrag.
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten und Zugänge rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung. Verzögerungen, die auf unvollständige oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.
Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung des Vertrags qualifizierte Subunternehmer einzusetzen.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach der jeweiligen Auftragsbestätigung oder dem Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht anders vereinbart. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
Bei Festpreisprojekten können Teilrechnungen entsprechend vereinbarter Meilensteine gestellt werden. Bei Tagessatzvereinbarungen erfolgt die Abrechnung monatlich nach tatsächlich erbrachten Leistungen.
§ 5 Abnahme
Der Auftraggeber prüft erbrachte Leistungen innerhalb von 14 Werktagen nach Übergabe und teilt etwaige Mängel schriftlich mit. Unterlässt der Auftraggeber die Mängelrüge innerhalb dieser Frist, gelten die Leistungen als abgenommen, sofern nicht offensichtliche Mängel vorliegen.
§ 6 Gewährleistung
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen den vereinbarten Spezifikationen entsprechen. Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Bei berechtigten Mängelrügen wird der Auftragnehmer nach eigener Wahl die Leistung nachbessern oder erneut erbringen. Schlägt die Nachbesserung nach zwei Versuchen fehl, kann der Auftraggeber eine angemessene Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme, sofern nicht gesetzlich zwingend längere Fristen gelten.
§ 7 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für leicht fahrlässige Verletzung nicht wesentlicher Pflichten ist ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder bei übernommenen Garantien. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 8 Urheberrecht und Nutzungsrechte
Alle im Rahmen des Vertrags erstellten Werke, Dokumentationen und Software-Anpassungen unterliegen dem Urheberrecht. Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung die vereinbarten Nutzungsrechte an den vertragsgegenständlichen Ergebnissen.
Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck ein.
§ 9 Vertraulichkeit
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, geheim zu halten und nur für Vertragszwecke zu verwenden. Diese Verpflichtung gilt über die Vertragsdauer hinaus.
§ 10 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Berlin, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.